Erstellt am 8. Mai 2014
Am 13. Juni 2014 ändern sich Vorgaben zur Nutzung von Servicerufnummern im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie für Mitgliedstaaten der EU.
Ausschließlich betroffen sind Hotlines, die Kunden bei einem bestehenden Vertragsverhältnis angeboten werden, um mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Hierzu gehören Fragen zum bestehenden Vertrag, Kündigung des Vertrags, Fragen zu Vertragsinhalten, etc.
Dem Endkunden darf bei bestehenden Verträgen keine Servicerufnummer angeboten werden, deren Anrufkosten über dem Grundtarif liegen.
Der Gesetzgeber hat den Begriff Grundtarif nicht definiert. Es wurden jedoch mittlerweile zulässige Rufnummerngassen angegeben, bei denen keine höheren Kosten als der Grundtarif anfallen. Folgende Gassen sind zulässig:
0800-Servicerufnummern (für den Anrufer kostenlos)
Festnetz-Rufnummern (für den Anrufer zum Festnetztarif erreichbar)
0180-Servicerufnummern nur dann, wenn KEINE Entgelt-Zahlung an das Unternehmen durch den Telekommunikationsanbieter erfolgt
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Lösung für Ihre bestehende Hotline benötigen oder eine Beratung wünschen.