Nach EuGH-Urteil: Alternativen zur 0180-Servicenummer

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 Erstellt am 2. März 2017

Der Europäische Gerichtshof hat am 2. März 2017 ein Urteil zum Einsatz von 0180-Servicerufnummern in Deutschland gefällt. Ab sofort dürfen Telefonate mit einem Unternehmen keine Extrakosten für den Anrufer mit sich bringen, wenn der Anrufer bereits Kunde des Unternehmens ist.

Die Kosten des Anrufs dürfen demnach nicht höher sein als bei Telefonaten zu gewöhnlichen Festnetz- oder Mobilfunknummern.

Betroffen hiervon sind alle 0180-Rufnummerngassen: 01801, 01802, 01803, 01804, 01805, 01806 und 01807.

Eine Rufnummer in diesen Gassen darf Kunden mit bestehendem Vertragsverhältnis nicht mehr als Kontaktrufnummer angeboten werden.

Für Bestandskunden sind Unternehmen demnach aufgefordert, eine Rufnummer anzubieten, die keine Extrakosten für den Kunden mit sich bringen. Dies kann zum jetzigen Zeitpunkt nur eine 0800-Rufnummer, eine Festnetzrufnummer oder eine Mobilfunkrufnummer sein.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir schalten Ihnen gerne eine rechtlich einwandfreie Rufnummer für Ihre Bestandskunden. Virtuelle Festnetznummern und virtuelle Mobilfunknummern schalten wir auf Zuruf und leiten eingehende Anrufe in Ihr Call Center.



Ziemlich gute Kunden.